Das Generalkapitel ist die repräsentative Versammlung aller Provinzen und Delegationen unter dem Vorsitz der Generaloberin. Es ist die oberste Autorität in der Kongregation mit Befugnissen zur Wahl der Generalleitung, zur Beratung und zur Gesetzgebung für die Kongregation; es kann allgemeine Richtlinien erlassen.
Generalkapitel finden alle sechs Jahre statt und setzen sich zusammen aus Mitgliedern von Amts wegen und aus gewählten Mitgliedern aller Provinzen und Delegationen. Außerordentliche Kapitel sind möglich.
Im Vertrauen auf den Beistand des Heiligen Geistes sucht das Generalkapitel die Maßnahmen zu ergreifen, die zum Schutz und zur Erneuerung des geistlichen Erbes notwendig sind im Blick auf das Wohl des Ganzen und die Erfüllung des Sendungsauftrags der Kongregation.